Arbeiten zu unüblichen Zeiten
Nachtarbeit bringt meist mehr Geld: Für andere ungewöhnliche Arbeitszeiten sind Zuschläge aber nicht immer sicher. Was im Arbeitsvertrag stehen sollte.

Köln. (dpa-tmn) Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, in der Nacht oder in Bereitschaft: Wer zu besonderen Zeiten arbeitet, kann mit einem Zuschlag rechnen. Doch der ist nicht immer garantiert. "Nur bei der Nachtarbeit ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, einen Ausgleich zu gewähren", erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht.



