Plus Verkehrsrecht

Warum man bei Unfällen mit Falschblinkern mithaften kann

Blinken, bremsen, doch plötzlich zieht der Vordermann wieder zurück - und es kracht mit einem Vorbeifahrer. Im Nachgang gibt es Streit um die Haftung. So eindeutig ist die Sache nämlich gar nicht. 

31.10.2025 UPDATE: 31.10.2025 09:02 Uhr 1 Minute, 16 Sekunden
Geblinkt und doch nicht abgebogen: Entscheidet sich der Vordermann wider Erwarten um, können andere Verkehrsteilnehmer mithaften, falls es zum Crash kommt. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa-tmn

Brandenburg. (dpa-tmn) Juristische Sprache kann manchmal ganz schön kompliziert sein. Beispiel gefällig? Ein Vorausfahrender kann einen "Rechtsschein" schaffen. Wie das geht? Indem er blinkt und anderen Verkehrsteilnehmern damit anzeigt, dass ein Abbiegemanöver folgen soll. 

Passiert das aber nicht und es geschieht ein Unfall, weil Dritte auf den Abbiegevorgang vertraut haben,