Plus Verkehrsrecht

Vorfahrtrecht gilt auch bei einbiegendem Gegenverkehr

Ein Autofahrer mit Vorfahrt fuhr mittig auf der Straße, ein Wartepflichtiger bog ein. Es krachte. Doch Schadenersatz wollte die Versicherung des Einbiegenden nicht zahlen – zu Recht?

21.02.2025 UPDATE: 21.02.2025 09:11 Uhr 1 Minute, 19 Sekunden
Einbiegen in vorfahrtsberechtigte Straße: Auch mit Gegenverkehr in der Mitte der Fahrbahn kann zu rechnen sein. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Saarbrücken. (dpa-tmn) Wer weiter links oder mittig auf einer vorfahrtsberechtigten Straße fährt, etwa um einem Hindernis auszuweichen, behält seine Vorfahrt. Diese erstreckt sich über die gesamte Straßenbreite. 

Wer in so einem Moment in die Vorfahrtsstraße einbiegt und mit dem Ausweichenden kollidiert, haftet für den Schaden allein. Das zumindest zeigt eine Entscheidung (Az.: 3 U

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