Kind nimmt Auto Vorfahrt - Chance auf Schadenersatz?
Ein Autofahrer vertraute auf sein Vorfahrtrecht, fuhr ein Kind an, forderte Schadenersatz: Waren die Eltern des auf der Straße radelnden Mädchens dazu verpflichtet, für den Schaden am Auto zu zahlen?
Ingolstadt. (dpa) Es ist kompliziert: Kinder bis zum achten Lebensjahr müssen auf dem Gehweg oder auf baulich von der Fahrbahn getrennten Radwegen fahren. Allerdings darf auch ein siebenjähriges Kind mit seinem Fahrrad die Straße nutzen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Und Autofahrer müssen unter Umständen auf ihr Vorfahrtrecht verzichten. Das zeigt zumindest ein Urteil (Az.: 72 O
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+