Ersatz-SIM-Karte darf nicht immer etwas kosten
Darf der Provider Geld für eine ersatzweise ausgestellte SIM-Karte verlangen - ganz gleich, was der Grund dafür ist? Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat darauf nun eine Antwort gegeben.

Mobilfunkanbieter dürfen nicht in jedem Fall Gebühren für eine Ersatz-SIM-Karte verlangen. Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Mobilfunkanbieter dürfen von ihren Kundinnen und Kunden nicht in jedem Fall Gebühren für eine Ersatz-SIM-Karte verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Urteil entschieden (Az. 1 UKl 2/24), auf das der Verbraucherzentrale Bundesverband als Kläger hinweist.
In dem Fall hatte der beklagte Provider laut Preisliste pauschal 14,95 Euro für
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