Plus Urteil

Chef leicht geschubst - Gericht bestätigt fristlose Kündigung

Gegen Vorgesetzte handgreiflich zu werden, kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen - auch wenn es keine erhebliche Gewalteinwirkung gab. Das zeigt eine Gerichtsentscheidung.

15.10.2025 UPDATE: 15.10.2025 08:11 Uhr 54 Sekunden
Schwerwiegende Pflichtverletzung: Handgreiflichkeiten am Arbeitsplatz können zur fristlosen Kündigung führen, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen zeigt. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn​

Freiburg/Hannover. (dpa-tmn) Auf der Arbeit handgreiflich zu werden, hat schwerwiegende Folgen. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (Az. 15 SLa 315/25), auf das das Fachportal Haufe hinweist. 

Mit "Hau ab!" weggestoßen

Der konkrete Fall: Ein als Be- und Entlader beschäftigter Arbeitnehmer hatte trotz Verbot während der Arbeitszeit sein Handy privat