Chef leicht geschubst - Gericht bestätigt fristlose Kündigung
Gegen Vorgesetzte handgreiflich zu werden, kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen - auch wenn es keine erhebliche Gewalteinwirkung gab. Das zeigt eine Gerichtsentscheidung.

Freiburg/Hannover. (dpa-tmn) Auf der Arbeit handgreiflich zu werden, hat schwerwiegende Folgen. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (Az. 15 SLa 315/25), auf das das Fachportal Haufe hinweist.
Mit "Hau ab!" weggestoßen
Der konkrete Fall: Ein als Be- und Entlader beschäftigter Arbeitnehmer hatte trotz Verbot während der Arbeitszeit sein Handy privat



