Anspruch auf Weihnachtsgeld kann bestehen
Auch wer vor Jahresende seinen Job kündigt, kann Anspruch auf Weihnachtsgeld haben. Klauseln, die die Zahlung an die Betriebszugehörigkeit zu einem bestimmten Stichtag knüpfen, können haltlos sein.
Berlin. (dpa-tmn) Nicht nur vom Staat, auch vom Arbeitgeber gibt es zum Jahresende oft noch einen Bonus - nämlich das Weihnachtsgeld. Aber wussten Sie, dass Sie darauf auch Anspruch haben können, wenn Sie vor Auszahlung gekündigt haben? Das zeigt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az. 10 AZR 848/12), auf das das Ratgeberportal Finanztip hinweist.
In dem konkreten Fall hatte ein
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