Plus Rentenversicherung

Suche nach Ausbildungsplatz für Rente anrechnen lassen

Mit 17 hat man meist andere Themen im Kopf: Wer aber nach der Schule noch auf Ausbildungssuche ist, kann sich unter Umständen Zeiten für die Rente anrechnen lassen. Diese Voraussetzungen gelten.

11.07.2024 UPDATE: 11.07.2024 04:00 Uhr 52 Sekunden
Jugendliche und junge Erwachsene können sich Zeiten der Ausbildungsplatzsuche in der gesetzlichen Rentenversicherung anrechnen lassen, indem sie ihre Suche bei der Agentur für Arbeit melden. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn​

Berlin (dpa/tmn) - Nicht jeder und jede findet nach dem Schulabschluss sofort einen passenden Ausbildungsplatz. Jugendliche zwischen 17 und 25 Jahren, die noch mindestens einen Kalendermonat auf der Suche sind, können sich diese Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anrechnen lassen. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) aufmerksam.

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