Mutterschutz nach Fehlgeburt - Anrechnung für Rente möglich
Frauen können nach einer Fehlgeburt selbst entscheiden, ob sie Mutterschutz nutzen. Die beitragsfreie Zeit kann sich auf die Rentenberechnung auswirken.

Berlin. (dpa-tmn) Wer ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleidet, hat Anspruch auf Mutterschutz. Das gilt seit der Anpassung des Mutterschutzgesetzes vom 1. Juni 2025.
Diese Regelung bringt für betroffene Frauen auch eine Veränderung bezüglich ihrer späteren Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung werden die



