Plus Rentenberechnung

Mutterschutz nach Fehlgeburt - Anrechnung für Rente möglich

Frauen können nach einer Fehlgeburt selbst entscheiden, ob sie Mutterschutz nutzen. Die beitragsfreie Zeit kann sich auf die Rentenberechnung auswirken. 

04.11.2025 UPDATE: 04.11.2025 15:00 Uhr 53 Sekunden
Nach einer Fehlgeburt ist Mutterschutz möglich - der hat Auswirkungen auf den Rentenanspruch. (zu dpa: «Mutterschutz nach Fehlgeburt: Anrechnung für Rente möglich») Foto: Fabian Sommer/dpa-tmn

Berlin. (dpa-tmn) Wer ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleidet, hat Anspruch auf Mutterschutz. Das gilt seit der Anpassung des Mutterschutzgesetzes vom 1. Juni 2025.

Diese Regelung bringt für betroffene Frauen auch eine Veränderung bezüglich ihrer späteren Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung werden die