Plus Reha und Rente

Sozialleistungen für Schwerbehinderte

Spezielle Hilfen im Job oder vorzeitige Rente: Wer schwerbehindert ist, hat möglicherweise Anspruch auf Leistungen durch die gesetzliche Rentenversicherung. Drei konkrete Beispiele.

18.09.2024 UPDATE: 18.09.2024 08:12 Uhr 1 Minute, 5 Sekunden
Bei einer Schwerbehinderung besteht Anspruch auf besondere Leistungen, etwa eine Reha. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Berlin (dpa/tmn) - Fast jeder zehnte Mensch in Deutschland ist schwerbehindert (9,3 Prozent). Schwerbehindert heißt, es wurde ein Behinderungsgrad von mehr als 50 Prozent festgestellt. Dann besteht Anspruch auf besondere Leistungen. In puncto sozialer Sicherung weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auf diese drei Bausteine hin:

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