Plus Einbruch im Urlaub

Hausratversicherer sollte von Abwesenheit wissen

Bei einem Versäumnis bleiben Versicherte schlimmstenfalls auf dem Schaden sitzen.

30.07.2024 UPDATE: 30.07.2024 09:45 Uhr 1 Minute, 11 Sekunden
Wer längere Zeit verreist, muss das unter Umständen dem Hausratversicherer melden, damit der Versicherungsschutz uneingeschränkt bestehen bleibt. Foto: dpa

Hamburg. (dpa) Lichter mit einer Zeitschaltuhr versehen, den Briefkasten leeren und elektrische Rollläden auf- und zufahren lassen: Wer in den Urlaub fährt, sollte diese Tipps zur Einbruchsverhütung kennen und anwenden. Denn nichts ist einladender für Einbrecher als eine offensichtlich lange Zeit verwaiste Wohnung. 

Und doch können sämtliche Sicherheitsvorkehrungen Langfinger nicht

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