Plus Das können Sie nun tun

Verdacht auf Behandlungsfehler?

Fehler passieren - auch Ärztinnen und Ärzten. Entsteht Ihnen als Patient oder Patientin dadurch Schaden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz. Was Betroffene wissen müssen.

22.08.2024 UPDATE: 22.08.2024 15:10 Uhr 2 Minuten, 5 Sekunden
Über die Landesärztekammern kann man ein kostenloses Verfahren bei Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen einleiten, die eine ärztliche und juristische Bewertung des Falls vornehmen. Foto: Susann Prautsch/dpa/dpa-tmn​

Von Rickarda Dieckmann

Düsseldorf (dpa/tmn) - Trotz eindeutiger Hinweise hat der Arzt eine Diagnose nicht gestellt. Unnötige Schmerzen oder schlimmerer Verlauf der Erkrankung waren die Folge: Das ist ein Beispiel für einen Behandlungsfehler. 

Wer den Verdacht hat, dass es zu einem Behandlungsfehler gekommen ist, fühlt sich oft erst einmal ohnmächtig.

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