Plus Arbeitsrecht

Was Sie zum Krankengeld wissen müssen

Wenn Arbeitnehmende für längere Zeit krank sind, zahlt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nach sechs Wochen Krankengeld. Experten-Rat, worauf Betroffene achten sollten. 

21.08.2025 UPDATE: 21.08.2025 07:52 Uhr 2 Minuten, 55 Sekunden
Ruft die Krankenkasse Versicherte mit Krankengeldbezug an, sollte man sich nicht auf Diskussionen einlassen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Von Sabine Meuter

Saarbrücken/Hamburg. (dpa-tmn) Wer wegen einer Krankheit arbeitsunfähig ist, bekommt in den ersten sechs Wochen ab der Krankmeldung in der Regel weiter sein Gehalt vom Arbeitgeber. Aber in vielen Fällen kann eine Arbeitsunfähigkeit auch länger andauern - sei es nach einer OP, einem Unfall oder bei Depressionen. Dann springt bei gesetzlich

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