Plus Arbeitsrecht

Wann Bereitschaft im Job als Arbeitszeit gilt

Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Arbeit auf Abruf: Alles das Gleiche? Nein, denn das eine gilt als Arbeitszeit und das andere nicht. Wann wird es bezahlt - und wann nicht?

15.08.2024 UPDATE: 15.08.2024 15:00 Uhr 59 Sekunden
Damit im Notfall schnell jemand vor Ort ist, leisten Sanitäter Bereitschaftsdienste. Foto: Marcel Kusch/dpa/dpa-tmn​

Freiburg (dpa/tmn) - Immer erreichbar sein und wenn es nötig ist, rasch anfangen zu arbeiten - das steckt hinter dem Bereitschaftsdienst. Doch welche Unterschiede macht es, ob man etwa von zu Hause in Bereitschaft ist oder an einem festgelegtem Ort?

Allgemein gilt: Bereitschaftszeit muss mit dem Mindestlohn vergütet werden, während Rufbereitschaft nicht als Arbeitszeit gilt. Das zeigt

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