Plus Arbeitsrecht

Wann Arbeitgeber beim Aussehen mitreden dürfen

Offene Haare, sichtbare Tätowierungen oder Piercings im Gesicht: Was im Privatleben völlig normal ist, kann im Job für Konflikte sorgen. Aber welche Vorgaben sind gerechtfertigt? 

19.08.2025 UPDATE: 19.08.2025 08:05 Uhr 4 Minuten, 21 Sekunden
Sichtbare Tattoos? Das möchten Arbeitgeber bei ihren Beschäftigten mit viel Kundenkontakt teils nicht sehen. Foto: Oneinchpunch/Westend61/dpa-tmn

Von Eva Dignös

Düsseldorf. (dpa-tmn) Was ziehe ich zur Arbeit an? In vielen Jobs bestimmt der Arbeitgeber mit – und manchmal auch bei anderen Fragen des äußeren Erscheinungsbilds. Doch was darf er eigentlich vorschreiben? Zwei Arbeitsrechtsexperten geben Antworten.

Darf der Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Kleidungsvorschriften

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