Plus Arbeitsrecht

Mündliche Zusage zu bestandener Probezeit schlägt Kündigung

"Natürlich werden Sie übernommen": Wer das hört, fühlt sich gegen Ende der Probezeit vermutlich sicher. Darf der Arbeitgeber dann doch noch die Kündigung aussprechen? Ein Gericht klärt die Details.

27.06.2025 UPDATE: 27.06.2025 10:59 Uhr 1 Minute, 6 Sekunden

Verhält sich der Arbeitgeber hinsichtlich einer Kündigung in der Probezeit widersprüchlich, kann eine Kündigung unter Umständen unwirksam sein. Foto: Kirsten Neumann/dpa-tmn​

Düsseldorf. (dpa) Probezeit bestanden! Oder doch nicht? Verhält sich der Arbeitgeber hinsichtlich einer Kündigung in der Probezeit widersprüchlich, kann eine Kündigung unter Umständen treuwidrig und damit unwirksam sein. Das zeigt ein Urteil (Az. 3 SLa 317/24) des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf. Entscheidend ist aber auch, von wem die ursprüngliche Zusage kam.

In dem Fall, über den

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