Kündigung per Messenger bleibt unwirksam
Man kann über alles reden, aber nicht unbedingt via Messenger-App. Für eine Kündigung etwa sind solche Dienste denkbar ungeeignet. Und das gilt in beide Richtungen.

Bremen. (dpa-tmn) Schnell und einfach versendet: Was für einen firmeninternen Austausch passt, gilt nicht für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Kommt diese über einen Messengerdienst wie Whatsapp, Signal, Threema und Co., ist sie nicht wirksam. Darauf weist Rechtsberaterin Ann-Kathrin Speckmann hin.
Kündigen auf Papier - ein Foto davon reicht nicht
"Eine Kündigung des



