Plus Arbeitsrecht

Kündigung per Messenger bleibt unwirksam

Man kann über alles reden, aber nicht unbedingt via Messenger-App. Für eine Kündigung etwa sind solche Dienste denkbar ungeeignet. Und das gilt in beide Richtungen.

29.10.2025 UPDATE: 29.10.2025 09:30 Uhr 40 Sekunden
Mal schnell das Arbeitsverhältnis per Whatsapp kündigen? Keine gute Idee.  Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn​

Bremen. (dpa-tmn) Schnell und einfach versendet: Was für einen firmeninternen Austausch passt, gilt nicht für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Kommt diese über einen Messengerdienst wie Whatsapp, Signal, Threema und Co., ist sie nicht wirksam. Darauf weist Rechtsberaterin Ann-Kathrin Speckmann hin.

Kündigen auf Papier - ein Foto davon reicht nicht

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