Darf der Arbeitgeber berufliche Mails mitlesen?
Wenn der Arbeitgeber in die Mails seiner Angestellten schaut, kann das viele Gründe haben - doch nicht alle legitimieren den Einblick. Eine Fachanwältin klärt auf.

Zur Kontrolle: Manchmal möchten Arbeitgeber die geschäftlichen Mails der Angestellten mitlesen. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn
Berlin. (dpa-tmn) In vielen Berufen findet die geschäftliche Kommunikation größtenteils via E-Mail statt. Manche Arbeitgeber möchten dann ganz genau wissen, was im Unternehmen vorgeht und verlangen von ihren Angestellten, die Mails mitlesen zu dürfen. Dürfen sie das?
"Grundsätzlich hat der Arbeitgeber ein Einblicksrecht in die beruflichen Mails des Arbeitnehmers", so Ulrike Kolb,
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