Facebook muss bei Intensität von Datennutzung Auswahl lassen
Wer soziale Netzwerke nutzt, kommt an Facebook kaum vorbei. Das Bundeskartellamt will verhindern, dass das Unternehmen seine Marktmacht beim Sammeln von Daten ausnutzt. Unterstützung kommt vom Bundesgerichtshof.
Karlsruhe (dpa) - Facebook muss seinen Nutzern künftig eine Wahlmöglichkeit bei der Sammlung und Verknüpfung von Daten aus anderen Internetdiensten anbieten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf auf, mit der der Vollzug einer entsprechenden Verfügung des Bundeskartellamtes aufgeschoben worden war. Die Behörde hatte dem
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