Plus Entscheidung des BGH

Facebook muss bei Intensität von Datennutzung Auswahl lassen

Wer soziale Netzwerke nutzt, kommt an Facebook kaum vorbei. Das Bundeskartellamt will verhindern, dass das Unternehmen seine Marktmacht beim Sammeln von Daten ausnutzt. Unterstützung kommt vom Bundesgerichtshof.

23.06.2020 UPDATE: 23.06.2020 19:33 Uhr 1 Minute, 49 Sekunden
Facebook
Das Facebook-Logo. Foto: Matt Rourke/AP/dpa

Karlsruhe (dpa) - Facebook muss seinen Nutzern künftig eine Wahlmöglichkeit bei der Sammlung und Verknüpfung von Daten aus anderen Internetdiensten anbieten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf auf, mit der der Vollzug einer entsprechenden Verfügung des Bundeskartellamtes aufgeschoben worden war. Die Behörde hatte dem

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