Nutzungsentschädigung kritisch prüfen
Wird ein Leasingvertrag rückabgewickelt, steht dem Autohaus eine sogenannte Nutzungsentschädigung zu. Diese darf aber nicht beliebig hoch sein, zeigt ein Gerichtsurteil.
Braunschweig/Berlin. (dpa) Mangelhaftes Leasingfahrzeug? Wird in einem solchen Fall der Vertrag rückgängig gemacht, haben der Leasingnehmer grundsätzlich Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Raten. Wer das Auto zur Verfügung gestellt hat, kann im Gegenzug aber eine Nutzungsentschädigung für die bis dahin gefahrenen Kilometer verlangen. Allerdings gibt es dafür Grenzen.
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