Finanzamt an Handwerker-Rechnung beteiligen
Handwerker kosten Geld. Einen Teil der Ausgaben kann man sich allerdings zurückholen.
Berlin (dpa) - Wer zu Hause Handwerker beschäftigt, kann die Ausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Absetzbar sind 20 Prozent der Arbeitskosten, erklärt der Bund der Steuerzahler. Maximal kann damit die Steuerlast jedoch nur um 1200 Euro gesenkt werden, denn die Handwerkerkosten sind bei 6000 Euro pro Jahr begrenzt.
Berücksichtigt wird der Steuerabzug grundsätzlich in dem Jahr,
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