Plus ADHS oder Legasthenie?

Nachhilfekosten können Steuerlast senken

Eine Lernschwäche kann dafür verantwortlich sein, dass Ihr Kind in der Schule nicht mitkommt. Die Aufwendungen für die Nachhilfe können in der Steuererklärung angegeben werden.

25.01.2023 UPDATE: 25.01.2023 12:00 Uhr 47 Sekunden
Braucht ihr Kind professionelle Nachhilfe? Dann lassen sich die Kosten unter Umständen von der Steuer absetzen. Foto: Silvia Marks/dpa-tmn​

Neustadt (dpa/tmn) - Konzentrationsschwächen, Motivationsprobleme, Lernschwierigkeiten: Besonders während des Corona-Lockdowns war der Schulstoff für einige Kinder schwer zu bewältigen. Mit Nachhilfestunden kann der Nachwuchs das Versäumte unter Umständen aufholen. Eltern kostet es in der Regel aber eine Stange Geld. In manchen Fällen lassen sich die Aufwendungen steuerlich geltend

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