Wer bezahlt einem Abschleppwagen die Leerfahrt?
Bei der Rückkehr zum Auto droht selbiges gerade von einem Abschleppwagen aufgeladen zu werden. Zum Glück kann man das gerade noch verhindern. Aber wer zahlt nun die Abschlepp-Leerfahrt?

München. (dpa/tmn) - Eigentlich ganz einfach: Wer sein Auto parken will, muss sich vorher vergewissern, ob das auf dem geplanten Platz auch erlaubt ist. Wer das nicht tut und so ein Parkverbot übersieht, muss nicht nur Bußgeld zahlen, sondern auch für bereits entstandene weitere Kosten aufkommen. Und zwar auch für die etwaige Leerfahrt eines Abschleppwagens. Das zeigt ein Urteil (Az.: M 23 K
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