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Rechtsschutz - Nur ein Baustein ist steuerlich absetzbar

Wer die Beiträge für die Privat- oder Mietrechtsschutzversicherung absetzen möchte, wird wohl enttäuscht sein, sobald der Steuerbescheid ins Haus flattert. Ein anderer Baustein verspricht mehr Erfolg.

10.09.2025 UPDATE: 10.09.2025 09:34 Uhr 59 Sekunden
Kosten für Privat-, Verkehrs- oder Mietrechtsschutz sind in der Regel nicht steuerlich geltend machbar. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Regenstauf. (dpa-tmn) Privatrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Mietrechtsschutz, Berufsrechtsschutz und, und, und - wer für juristische Streitigkeiten gut versichert sein möchte, benötigt allerlei Rechtsschutzbausteine. Die Beiträge dafür können sich pro Jahr gut und gerne auf mehrere hundert Euro summieren. Da liegt die Frage nahe, ob sich die Kosten steuerlich geltend machen

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