Freiwillige Zahlungen für die Rente helfen Steuern sparen
Wer früher in Rente gehen will, muss Abschläge in Kauf nehmen. Diese Abschläge können aber ausgeglichen werden

Berlin (dpa) - Beschäftigte dürfen vom 50. Lebensjahr an freiwillige Ausgleichszahlungen in die Rentenversicherung einzahlen. Damit können sie Abschläge ausgleichen, wenn sie vorzeitig in Rente gehen wollen. Solche Ausgleichszahlungen sind in gleichem Maße steuerbegünstigt wie Beiträge in eine Rürup-Rente, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).
Aber: Auch wenn
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+