Fernlicht darf andere nicht blenden
Auch beim Abblendlicht sollten Autofahrer Rücksicht nehmen
Von Constanze Werry
Wer hat sich nicht schon mal über den entgegenkommenden Trottel geärgert, der einem mit eingeschaltetem Fernlicht die Sicht genommen hat. So praktisch das Fernlicht auch ist: "Es darf nur genutzt werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindert werden", erklärt Burkhard Böttcher, Fachreferent für Fahrzeugtechnik beim ADAC.
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