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Fernlicht darf andere nicht blenden

Auch beim Abblendlicht sollten Autofahrer Rücksicht nehmen

12.12.2016 UPDATE: 13.12.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 49 Sekunden
Symbolfoto: dpa

Von Constanze Werry

Wer hat sich nicht schon mal über den entgegenkommenden Trottel geärgert, der einem mit eingeschaltetem Fernlicht die Sicht genommen hat. So praktisch das Fernlicht auch ist: "Es darf nur genutzt werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindert werden", erklärt Burkhard Böttcher, Fachreferent für Fahrzeugtechnik beim ADAC.

Wer akut durch ein

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