Was bei Untervermietung zu beachten ist
Bei berechtigtem Interesse darf man sich einen Mitbewohner suchen - Aber ohne Zustimmung des Vermieters geht das nicht
Von Katja Fischer
Die Mitbewohnerin geht ins Auslandssemester, das Kind zieht aus oder das Gehalt ist gesunken. Wenn Mieter untervermieten wollen, kann das viele Gründe haben. Manche suchen auch einfach nur Gesellschaft. Egal, aus welchem Motiv – ohne Zustimmung des Vermieters geht nichts. Wichtige Fragen und Antworten.
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