Blumen, Schuhe, Kinderwagen - Was im Hausflur stehen darf
Leben mehrere Mietparteien in einem Haus, können Gegenstände im Hausflur hitzige Diskussionen auslösen. Denn auch vor der eigenen Wohnungstür dürfen Mieter längst nicht alles lagern. Doch was ist erlaubt, und was darf nicht im Flur stehen?

Von Sabine Meuter
Frankfurt/Main/Hamburg (dpa) - Wenn sich Bewohner eines Mehrparteienhauses streiten, geht es nicht selten um den Hausflur. Die einen stellen dort Blumenkübel auf, die anderen Schuhschränke, wiederum andere parken den Kinderwagen vor ihrer Wohnungstür - und mitunter gefällt keinem das, was der andere Mieter macht. Was rechtlich gilt und Mieter dazu wissen müssen - ein
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+