Plus Winter vor der Haustür

Wer bei Eis und Schnee räumen muss

Der Winter hat große Teile Deutschlands im Griff, im Norden wird aktuell mit viel Schnee gerechnet - der dann geräumt werden muss. Dies gilt nicht nur für Eigentümer, sondern manchmal auch für Mieter.

09.02.2021 UPDATE: 09.02.2021 11:29 Uhr 1 Minute, 28 Sekunden
Wenn es schneit, muss geräumt werden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet für eventuelle Schäden. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Berlin (dpa/tmn) - Grundstückseigentümer und Vermieter sind in der Regel zur Schnee- und Eisbeseitigung verpflichtet. Diese Pflicht kann aber auch Mieter treffen, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB) - und zwar dann, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

Eine einfache Regelung in der Hausordnung reicht dagegen nicht aus, um Mieter zum Räumen zu

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