Wer bei Eis und Schnee räumen muss
Der Winter hat große Teile Deutschlands im Griff, im Norden wird aktuell mit viel Schnee gerechnet - der dann geräumt werden muss. Dies gilt nicht nur für Eigentümer, sondern manchmal auch für Mieter.
Berlin (dpa/tmn) - Grundstückseigentümer und Vermieter sind in der Regel zur Schnee- und Eisbeseitigung verpflichtet. Diese Pflicht kann aber auch Mieter treffen, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB) - und zwar dann, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Eine einfache Regelung in der Hausordnung reicht dagegen nicht aus, um Mieter zum Räumen zu
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