Plus Strafantrag

Beleidigung oder üble Nachrede

Betroffene können Strafantrag stellen

04.04.2018 UPDATE: 04.04.2018 14:05 Uhr 2 Minuten, 49 Sekunden
Gerüchte verbreiten sich oft schnell. Wer aber absichtlich schlecht über andere redet, kann sich unter Umständen strafbar machen. Bei übler Nachrede droht in schweren Fällen sogar Haft.​ Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Hamburg/Tübingen (dpa) - Nicht nur im Internet sind Beleidigungen an der Tagesordnung.Auch auf der Straße oder etwa im beruflichen Alltag kommt es immer mal wieder zu Schmähungen. Nicht jeder lässt sich das gefallen. Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden 2016 insgesamt 234 341 Fälle von Beleidigung zur Anzeige gebracht - im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Plus von 7,3

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