Die Tricks der Warenbetrüger
Nur wer die Fallen beim Onlineshopping kennt, kann sich schützen
Hamburg/Berlin (dpa) - Im Geschäft merkt man beim unverbindlichen Anfassen sofort, wenn etwa ein Gerät schlecht verarbeitet ist. Online muss man die Ware erst einmal kaufen und dann warten, bis das Paktet da ist, um das bewerten zu können. Immerhin: Onlinekäufern steht mit wenigen Ausnahmen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu - und das ohne Angabe von Gründen. "Das bedeutet eben, dass der Vertrag
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