Eigenbedarf braucht eine gute Begründung
Wer seine Wohnung vermietet, kann Mietern nicht einfach nach Belieben wieder kündigen. Das gilt auch, wenn man die Wohnung selber nutzen will.
Berlin (dpa) - Wollen Eigentümer ihre vermietete Immobilie selbst nutzen, brauchen sie einen guten Grund für eine Kündigung. Denn eine Eigenbedarfskündigung setzt ein Nutzungsinteresse von hinreichendem Gewicht voraus, befand das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 344/20), wie die Zeitschrift "Wohnungswirtschaft und Mietrecht" des Deutschen Mieterbundes (DMB) berichtet (Ausgabe 10/21). Vage Pläne,
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