Plus Kauf auf Rechnung

Mahnungen nicht vor Erhalt der Ware bezahlen

Was aber, wenn die Rechnung vor der Lieferung eintrifft?

06.05.2020 UPDATE: 06.05.2020 12:01 Uhr 30 Sekunden
Im Onlinehandel herrscht in Corona-Zeiten Hochkonjunktur - Kunden müssen daher mitunter mit Lieferverzögerungen rechnen. Foto: Bernd Wüstneck/dpa
Mainz (dpa/tmn) - Wer im Internet Waren bestellt, muss mitunter mit Lieferverzögerungen rechnen. Das kann in manchen Fällen dazu führen, dass Rechnungen vor der eigentlichen Bestellung eintreffen. Auch Mahnungen kommen manchmal an, bevor die Ware zugestellt wurde.

Waren müssen aber erst bezahlt werden, wenn der Kunde sie erhalten hat, erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Das gilt

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