Mehr Schutz vor Abofallen kommt
Ab dem 1. Februar sollen Verbraucher besser gegen ungewollte Abos auf dem Smartphone geschützt werden.
Düsseldorf (dpa) - Ab dem 1. Februar gelten schärfere Regeln zum Schutz vor Abo-Abzocke über das Smartphone. Dann müssen Nutzer vor Abschluss kostenpflichtiger Abonnements über die Telefonrechnung unter anderem ausdrücklich auf die Kosten hingewiesen werden.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät trotzdem weiter zur Wachsamkeit - und zur Einrichtung einer sogenannten
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