Plus Covid-19 im Beruf melden

Arbeitsunfall oder Berufskrankheit

Warum das für Beschäftigte wichtig ist und wohin sie sich am besten wenden.

24.03.2021 UPDATE: 24.03.2021 13:27 Uhr 1 Minute, 25 Sekunden
Stecken Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer im beruflichen Umfeld mit dem Coronavirus an, kann das als Berufserkrankung oder Arbeitsunfall gelten. Foto: Christin Klose/dpa

Bremen (dpa/tmn) - Wer sich während seiner beruflichen Tätigkeit mit dem Corona-Virus ansteckt und an Covid-19 erkrankt, sollte dies der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse melden. Das empfiehlt die Arbeitnehmerkammer Bremen.

Besonders die Spätfolgen der Krankheit seien nicht immer abzuschätzen. Es lohne sich daher für betroffene Beschäftigte, sich Rat einzuholen und den

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