Einfach die EC-Karte an das Bezahl-Terminal halten – bei kleinen Beträgen ist kontaktloses Bezahlen sogar ohne Pin-Eingabe möglich. Foto: dpa
Von Katja Fischer
"Bitte zahlen Sie mit Karte" steht derzeit an vielen Kassen der Supermärkte und Einzelhandelsgeschäfte. Auch in Restaurants wird Kartenzahlung gern gesehen. Wegen der Corona-Pandemie sollen Menschen direkten Kontakt vermeiden – also soll möglichst auch kein Bargeld von Hand zu Hand gehen.
Was passiert aber, wenn ein Kunde sich weigert, der Aufforderung nachzukommen? Dürfen Händler oder Gastronomen die Annahme von Bargeld in ihrem Geschäft vollständig ablehnen?
Händler müssen kein Bargeld annehmen
"Grundsätzlich gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit", erklärt Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland. Das bedeutet: Händler und Kunden können den Inhalt des Vertrages und damit auch die Art und Weise der Zahlung frei bestimmen.
Der Händler muss also keine Bargeldzahlungen akzeptieren. Begründen muss er das nicht. "Eine andere Frage ist sicherlich, ob ein solches Verhalten besonders kundenfreundlich ist."
Voraussetzung für dieses Vorgehen ist, dass der Anbieter Kunden vor dem Anschluss des Kaufvertrags explizit darüber informiert, welche Zahlung er nicht akzeptiert. Ein Hinweisschild vor dem Eingang oder spätestens an der Kasse genügt aber bereits.
Händler können auch festlegen, dass sie bestimmte Banknoten nicht annehmen. "Man sieht dies recht häufig an Tankstellen, wo große Banknoten nicht akzeptiert werden", nennt Binnebößel als Beispiel.
Kontaktlos ohne Pin bezahlen
Kontaktlos zahlen können Kunden auf vielfältige Weise, mit der Girokarte, der Kreditkarte oder dem Smartphone. Einfach Karte oder Smartphone an das Lesegerät halten, schon wird der Betrag abgebucht – wenn die entsprechende Funktion aktiviert ist.
Bei kleineren Beträgen ist die Eingabe einer Pin meist nicht notwendig. "Bisher waren in Deutschland meist nur Zahlungen bis 25 Euro ohne Pin möglich", sagt Michael Herte von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. "Aufgrund der Corona-Pandemie wurde diese Grenze auf 50 Euro angehoben."
Unabhängig von dem höheren Limit müssen Verbraucher allerdings zwischendurch ihre Geheimnummer wieder eingeben – spätestens nach fünf Transaktionen oder nach einer Gesamtsumme von maximal 150 Euro.
Kunden können Kosten entstehen
Ob Bargeld oder Karte – bei beiden Zahlungsarten entstehen dem Händler Kosten. Diese kann er an den Kunden weitergeben – etwa über die Preise. "Direkte Zusatzkosten fallen für den Kunden aber nicht an, egal wie er zahlt", sagt Binnebößel.
Allerdings kann es passieren, dass Kunden bei ihrer Bank für jede bargeldlose Zahlung eine Gebühr entrichten müssen. "Das kommt auf das persönliche Kontomodell an", sagt Herte.
Wer etwa für jede Transaktion ein Entgelt bezahlt, "wird am Monatsende bei der Kontoabrechnung staunen, wenn die Girokarte oft zum Einsatz gekommen ist", warnt Herte.
Bankgebühren vorab prüfen
Verbraucher sollten unbedingt die Gebühren überprüfen, bevor sie zugunsten des bargeldlosen Zahlens auf Scheine und Münzen verzichten. Manchmal findet man diese Kosten im Preisaushang der Bank unter allgemeinen Begriffen wie "beleglose Buchung" und "Basislastschrift".
"Im Zweifel hilft es, ganz konkret bei der Bank nachzufragen, ob die Kartenzahlung im Supermarkt etwas kostet", rät Herte. Besonders Konten ohne oder mit geringer Grundgebühr können hohe Einzelentgelte auslösen – so die Erfahrung des Verbraucherschützers.
Wollen Kunden die Kosten für die Kartenzahlung vermeiden, können sie über einen Kontowechsel nachdenken. "Allerdings gibt es kostenlose Kartenzahlungen eher bei den höherpreisigen Kontomodellen", gibt Herte zu bedenken. Verbraucher müssten also abwägen, ob sie die Karte oft genug einsetzen, damit sich der Kontowechsel lohnt.