Reisegutschein zügig für neue Buchung nutzen
Pauschalreise sind gegen Insolvenz abgesichert
(dpa). Viele Pauschalurlauber haben für geplatzte Reisen im Zuge der Corona-Pandemie statt einer Rückzahlung des Geldes einen Gutschein angenommen. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein rät, diesen nun rasch für eine neue Reisebuchung einzusetzen. Der Grund: Die Gutscheine der Veranstalter sind bislang nicht gegen eine Insolvenz abgesichert.
Sollte das Reiseunternehmen pleite
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+