Verbraucher müssen keine Reisegutscheine akzeptieren
Ihnen steht eine Rückzahlung zu. Gibt es Gründe, doch einen Gutschein zu wählen?
Der Bundestag hat entschieden: Pauschalurlauber können ihr Geld zurückverlangen, wenn ihre Reise wegen Corona ausgefallen ist. Einen Gutschein des Reiseveranstalters müssen sie nicht akzeptieren, das bleibt freiwillig.
Die Regel gilt für Buchungen, die vor dem 8. März getätigt wurden – also kurz vor dem globalen Stillstand der Reisetätigkeiten mit weltweit geschlossenen Grenzen und
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