Es zählt, wann die Tür aufgeht
Ob Passagieren Hunderte Euro Entschädigung zustehen, kann in Extremfällen an wenigen Minuten hängen. Deshalb sollte man einen bestimmten Moment nach der Landung im Zweifel gut dokumentieren.

Berlin. (dpa-tmn) Steht Flugreisenden bei einer Verspätung eine Entschädigungszahlung zu? Bei der Antwort auf diese Frage kann es auf Minuten ankommen.
Denn die EU-Fluggastrechteverordnung hat klare Zeitschwellen: Kommen zum Beispiel gebuchte Flüge mehr als drei Stunden später als ursprünglich geplant an, stehen Passagieren unter bestimmten Voraussetzungen 250 bis 600 Euro zu.



