Saarbrücken (dpa/tmn) - Wer Vorfahrt hat und nach kurzem Blinken doch geradeaus fährt, muss bei einem Unfall einen Teil des Schadens zahlen. 20 Prozent hielt das Landgericht Saarbrücken für angemessen (Az.: 13 S 34/13), berichten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ein Autofahrer auf einer Vorfahrtstraße hatte vor einer Einmündung nach rechts kurz geblinkt und war dann