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Geblinkt und nicht abgebogen: Mithaftung trotz Vorfahrt

Saarbrücken (dpa/tmn) - Wer Vorfahrt hat und nach kurzem Blinken doch geradeaus fährt, muss bei einem Unfall einen Teil des Schadens zahlen.

17.01.2014 UPDATE: 17.01.2014 10:10 Uhr 32 Sekunden
Foto: dpa
Saarbrücken (dpa/tmn) - Wer Vorfahrt hat und nach kurzem Blinken doch geradeaus fährt, muss bei einem Unfall einen Teil des Schadens zahlen. 20 Prozent hielt das Landgericht Saarbrücken für angemessen (Az.: 13 S 34/13), berichten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ein Autofahrer auf einer Vorfahrtstraße hatte vor einer Einmündung nach rechts kurz geblinkt und war dann
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