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Bei Unfällen mit Schneepflug trifft Autofahrer meist die Schuld

Dem Räumdienst sollte zur Sicherheit immer mit Vorsicht begegnet werden - auch aus rechtlichen Gründen.

28.01.2014 UPDATE: 28.01.2014 12:23 Uhr 57 Sekunden
Das Überholen von Räumfahrzeugen ist laut Verkehrsexperten in der Regel nicht ratsam. Foto: ADAC
Köln (dpa/tmn) - Allein aus rechtlichen Gründen sollten Autofahrer Schneepflügen und Streudiensten mit aller Vorsicht begegnen. "Bei einer Kollision trifft in der Regel den Autofahrer die Schuld", sagte Hans-Ulrich Sander Kraftfahrtexperte beim TÜV Rheinland. Denn die Straßenverkehrsordnung sieht Sonderrechte für Räumfahrzeuge vor. Diese müssen mit einer rot-weißen Markierung und einem gelben
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