Köln (dpa/tmn) - Allein aus rechtlichen Gründen sollten Autofahrer Schneepflügen und Streudiensten mit aller Vorsicht begegnen. "Bei einer Kollision trifft in der Regel den Autofahrer die Schuld", sagte Hans-Ulrich Sander Kraftfahrtexperte beim TÜV Rheinland. Denn die Straßenverkehrsordnung sieht Sonderrechte für Räumfahrzeuge vor. Diese müssen mit einer rot-weißen Markierung und einem gelben