Plus Verkehrsrecht

Kein Knöllchen bei missverständlicher Beschilderung?

Ein Autofahrer bekommt trotz Parkscheins ein Knöllchen – und zieht vor Gericht. Wie am Ende das OLG Schleswig die Anforderungen an klare Verkehrszeichen bewertet. 

12.09.2025 UPDATE: 12.09.2025 08:05 Uhr 1 Minute, 47 Sekunden
Platz zum Parken: Der Pfeil markiert den Beginn der entsprechend zum Parken freigebenden Fläche. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa-tmn

Schleswig. (dpa-tmn) Parken in einer Halteverbotszone? Nee, das ist grundsätzlich verboten. Bis zu drei Minuten darf man da nur halten, etwa um jemanden ein- oder aussteigen zu lassen. So weit, so klar. Doch es gibt auch für solche Fälle Einschränkungen oder Ergänzungen - durch Zusatzschilder.

Dann kann etwa das Parken mit Parkschein erlaubt werden. Nur: Die Beschilderung

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