Muss Traktorfahrer nach Unfall im Mähbetrieb haften?
Ein Traktor mäht an einer Straße eine Wiese und schleudert dabei Steine hoch. Die verletzen einen Motorradfahrer. Dafür will der Traktorfahrer nicht gerade stehen. Wie ein Gericht das beurteilt.
München (dpa/tmn) - Eine als Kraftfahrzeug nutzbare Arbeitsmaschine gilt bei der Ausführung fahrender Arbeiten als "in Betrieb". Mäht also ein Traktor mit entsprechendem Gerät am Straßenrand entlangfahrend eine Wiese und verursacht dabei Schäden bei Dritten, ist dessen Betrieb als Kraftfahrzeug gegeben. Das heißt: Die Versicherung des Halters muss dann für die verursachten Schäden
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