Kfz-Haftpflicht für Sitzrasenmäher
Nicht jeder, der einen Aufsitzrasenmäher hat, muss ihn künftig extra versichern. Wenn Sie aber mit Ihrem auch außerhalb des Gartens fahren, muss nächstes Jahr die Umstellung passieren.
Berlin (dpa/tmn) - Bislang waren Aufsitzrasenmäher und andere sogenannte "langsame Fahrzeuge" in der Regel pauschal über die Haftpflichtversicherungen mitversichert. Das ändert sich jetzt, allerdings nur, wenn Besitzer mit ihrem Sitzrasenmäher außerhalb des Privatgeländes unterwegs sind.
Das Gesetz, das der Bundesrat Mitte Dezember verabschiedet hat, sieht folgendes vor: Für
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