Wann Sie Handwerkerkosten bei Sturmschäden absetzen können
Wer Sturmschäden durch Handwerker beseitigen lässt, kann die Kosten dafür möglicherweise zum Teil von der Steuer absetzen. Was Sie dazu wissen müssen.
Berlin (dpa/tmn) - Die Kosten für Handwerker oder Dienstleister kann man unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen. Das gilt zum Beispiel, wenn die Handwerker nach einem Sturm Schäden an einem privat genutzten Wohnhaus reparieren.
Wer Handwerker beauftragt, kann einen Teil der Kosten dafür in seiner Einkommensteuererklärung angeben und so die Steuerermäßigung beantragen.
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