Plus PV-Anlagen

Einspeisevergütung sinkt ab dem 1. Februar

Ab dem 1. Februar gibt es weniger Geld für eingespeisten Strom aus Photovoltaikanlagen. Für Betreiberinnen und Betreiber ist das Datum der Inbetriebnahme entscheidend.

25.01.2024 UPDATE: 23.01.2024 16:00 Uhr 1 Minute, 57 Sekunden
Entscheidend für den jeweils geltenden Vergütungssatz ist das Datum der Inbetriebnahme der Anlage - also der Tag, an dem die Anlage das erste Mal Strom erzeugt. Foto: Jens Büttner/dpa-tmn​

Berlin (dpa/tmn) - Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach hat, aber nicht den ganzen Strom selbst nutzen kann, kann ihn ins Netz einspeisen - und erhält dafür Geld. Ab dem 1. Februar sinken die aktuellen Einspeisevergütungen für Photovoltaikanlagen allerdings - so sieht es das Erneuerbare-Energien-Gesetz vor.

Deshalb kann es sinnvoll sein, die Photovoltaikanlage noch bis zum 31.

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