Was Mieter rund um ihren Balkon oder Garten dürfen
Gehört zu einer Mietwohnung ein Balkon oder Gartenanteil, dürfen Mieterinnen und Mieter diesen natürlich nutzen. Was sie dort aufstellen, pflanzen oder wie sie beschatten, unterliegt aber Grenzen.

Schirm aufstellen - kein Problem. Mieter haben bei der Gestaltung des Balkons weitgehend freie Hand. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn
München (dpa/tmn) - Der Frühling steht vor der Tür. Manch einer bekommt jetzt Lust, sich seinen Balkon oder Garten nach eigenen Wünschen zu gestalten. Das ist zwar grundsätzlich in Ordnung, doch der Freiheit sind durchaus Grenzen gesetzt. Mieterinnen und Mieter sollten diese kennen.
Bei der Gestaltung des Balkons können Mietparteien ihrer Kreativität noch weitestgehend freien Lauf
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+