Plus (K)einen guten Rutsch

Schnee schippen und Glätte vermeiden

Mieter und Eigentümer müssen rechtzeitig Schnee und Eis am Haus beseitigen. Dafür gibt es nachhaltige und umweltfreundliche Methoden.

28.12.2022 UPDATE: 28.12.2022 10:00 Uhr 2 Minuten, 55 Sekunden
Autsch! Kommen Passanten auf nicht geräumten Gehwegen zu Fall und verletzen sich, haftet meist der Anwohner, der nicht geschippt hat. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn​

Von Markus Peters

Köln. Wenn es schneit oder friert, sind wir alle besonders in der Pflicht: Wir müssen dafür sorgen, dass sich die Wege am und um das Haus nicht in gefährliche Rutschbahnen verwandeln. Das trifft Immobilienbesitzer genauso wie Mieter.

Gefährlich kann es vor allem werden, wenn Niederschläge auf kaltem Boden gefrieren und es glatt

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