Nach Erbschaft zwei Jahre kostenfrei
Die Erbschaft einer Immobilie bringt allerlei Verpflichtungen mit sich. Eine davon ist bürokratischer Natur - die Berichtigung des Grundbuchs. Wer sich damit nicht zu viel Zeit lässt, spart viel Geld.

Eine Grundbuchberichtigung löst grundsätzlich Gebühren aus. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn der Antrag auf Berichtigung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gestellt wird. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Karlsruhe/Berlin (dpa/tmn) - Wer eine Immobilie erbt, muss dafür sorgen, dass er auch als neuer Eigentümer im Grundbuch ausgewiesen wird. Dafür muss ein sogenannter Grundbuchberichtigungsantrag gestellt werden.
Erben, die sich innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt des Erbfalls darum kümmern, werden die anfallenden Kosten erlassen - so schreibt es das Gesetz vor. Verzögert sich die
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