Streitpunkt Schlüssel
Ein Mieter kann vom Vermieter nicht nur Schlüssel für alle verlangen, die in der Wohnung leben
Von Sabine Meuter
Der Mietvertrag ist unterschrieben, jetzt steht die Wohnungsübergabe an. Dazu gehört auch, dass der Vermieter dem Mieter sämtliche Schlüssel überreicht: für den Briefkasten, die Haus- und Wohnungstür, den Keller und eventuell die Garage. Die Zahl der übergebenen Schlüssel wird im Übergabeprotokoll festgehalten.
"Wie viele Schlüssel es genau sind, richtet sich
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